So funktioniert die Grossratswahl 2026
März 2026 · Rückblick · Wahlkreis Ilanz
Rückblick: Diesen Beitrag habe ich im März 2026 vor den Grossratswahlen vom 14. Juni 2026 geschrieben. Die Wahl ist entschieden, seit dem 27. August 2026 vertrete ich den Wahlkreis Ilanz im Grossen Rat. Wie in Graubünden gewählt wird, gilt unverändert. Darum lasse ich die Erklärung stehen.
Am 14. Juni 2026 hat Graubünden seinen Grossen Rat gewählt – das kantonale Parlament mit 120 Sitzen, verteilt auf 39 Wahlkreise. Hier steht, wie das Bündner Wahlsystem funktioniert und was hinter Doppelproporz, Kumulieren und Panaschieren steckt.
Der Wahlkreis: Ilanz
Der Wahlkreis Ilanz umfasst 6 Gemeinden und wählt 6 Grossrätinnen und Grossräte:
- Falera
- Ilanz/Glion
- Laax
- Obersaxen Mundaun
- Sagogn
- Schluein
Wer in einer dieser Gemeinden stimmberechtigt ist, wählt im Wahlkreis Ilanz.
Wer darf wählen?
- Schweizer Bürgerinnen und Bürger
- Ab 18 Jahren
- Mit politischem Wohnsitz in einer Gemeinde des Wahlkreises Ilanz
Das Wahlsystem: Doppelproporz
Seit 2022 wählt Graubünden seinen Grossen Rat im Doppelproporz (auch «doppelter Pukelsheim» genannt). Das System stellt sicher, dass die Sitzverteilung möglichst genau dem Wähleranteil der Parteien entspricht – kantonal und in den einzelnen Wahlkreisen.
In der Praxis bedeutet das:
- Oberzuteilung: Zuerst werden die 120 Sitze kantonal auf die Parteien verteilt – proportional zu deren Gesamtstimmenzahl.
- Unterzuteilung: Dann werden die Sitze jeder Partei auf die Wahlkreise verteilt, wobei die Stärke der Partei im jeweiligen Wahlkreis berücksichtigt wird.
Das heisst: Jede Stimme zählt – auch in kleinen Wahlkreisen. Eine Stimme im Wahlkreis Ilanz wirkt sich auf die Sitzverteilung im ganzen Kanton aus.
Ihre Möglichkeiten beim Wählen
Sie erhalten einen vorgedruckten Wahlzettel für jede antretende Partei sowie einen leeren Wahlzettel. Sie haben mehrere Möglichkeiten:
Unverändert einlegen
Den vorgedruckten Wahlzettel einer Partei so einlegen, wie er ist. Alle Stimmen gehen an die aufgeführten Kandidierenden und an diese Partei.
Kumulieren
Sie können einen Namen zweimal auf dem Wahlzettel aufführen. Damit geben Sie dieser Person eine Doppelstimme – ein starkes Zeichen der Unterstützung. Tragen Sie den Namen einfach auf einer freien Zeile ein zweites Mal ein.
Streichen
Sie können Namen von Kandidierenden streichen, die Sie nicht wählen möchten. Die entstehende leere Zeile zählt als Zusatzstimme für die Partei (Listenstimme). Die gestrichene Person erhält keine Kandidatenstimme.
Panaschieren
Sie dürfen Kandidierende anderer Parteien auf Ihren Wahlzettel schreiben. Achtung: Die Stimme für diese Person geht an deren Partei – nicht an die Partei Ihres Wahlzettels.
Was die einzelnen Möglichkeiten bewirken
- Unveränderter Wahlzettel – die Stimmen gehen an alle aufgeführten Kandidierenden und an die Partei
- Kumulieren – eine Person erhält zwei Kandidatenstimmen statt einer
- Streichen – die Kandidatenstimme entfällt, die leere Zeile zählt als Zusatzstimme für die Partei
- Panaschieren – die Stimme geht an die Partei der eingetragenen Person, nicht an die Partei des Wahlzettels
Briefwahl
Gewählt werden kann auch brieflich. Die Wahlunterlagen werden vor der Wahl zugestellt, der ausgefüllte Wahlzettel geht im beiliegenden Couvert zurück – rechtzeitig genug, damit er vor dem Wahltag eintrifft.
Warum jede Stimme zählt
Im Doppelproporz hat jede Stimme Gewicht – egal wie gross oder klein der Wahlkreis ist. Der Wahlkreis Ilanz stellt 6 der 120 Sitze im Grossen Rat. Einen davon habe ich am 14. Juni 2026 erhalten.
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